Ehrenrat

Der Ehrenrat besteht aus sieben in einer Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Geschäftsjahren zu wählenden über 45 Jahren alten Mitgliedern, die der Gemeinschaft mindestens 10 Jahre angehören.

Der Ehrenrat wählt seine/n Sprecher/in selbst.

Der Ehrenrat hat folgende Aufgaben

  • Beratende Unterstützung des Vorstandes und seiner Ausschüsse,
  • Förderung des Ansehens der Gemeinschaft,
  • Pflege der Kameradschaft unter den Mitgliedern,
  • Ausübung der Ehrengerichtsbarkeit,
  • Durchführung des Ausschlussverfahrens.

(§19 Satzung)